Ergänzungsantrag zum Antrag der UKW Nr. 135 / Unterstützung der Außengastronomie

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

zu Punkt 1. des UKW-Antrags stellen wir hiermit folgenden Ergänzungsantrag:

Gemäß dem Gebührenverzeichnis zur Sondernutzungssatzung der Stadt Kelkheim sind für das Aufstellen von Tischen, Bänken und Stühlen von Gastronomiebetrieben Gebühren zu erheben.

Die UKW beantragt einen Erlass dieser Gebühren für das laufende Jahr.

Wir beantragen darüber hinaus, die im Haushalt 2020 hierfür vorgesehenen Einnahmen so zu verwenden, dass möglichst viele Kelkheimer Geschäfte davon profitieren können. Das kann durch die Ausgabe von Gutscheinen an Menschen geschehen, die während der Krise besondere Tätigkeiten wie die Notbetreuung in Kitas und Schulen, aber auch als Pflegekräfte in Senioreneinrichtungen ausgeübt haben. Außerdem können Empfänger der Gutscheine ehrenamtlich Tätige aus den Vereinen, der Feuerwehr und karikativen Einrichtungen sein.

Die Gutscheine können dann nicht nur in der Gastronomie, sondern auch in Geschäften, die aufgrund der Coronakrise zur Schließung gezwungen waren (z. B. Einzelhandelsläden, Kosmetik- und Nagelstudios, Fitnesscenter u.ä.) eingelöst werden. 

Die notwendigen Mittel können aus dem Kulturetat entnommen werden, der aufgrund der Ausfälle vieler Veranstaltungen in diesem Jahr nicht in voller Höhe benötigt wird.

Begründung:

Ein Erlass der Gebühren für das Aufstellen von Tischen, Bänken und Stühlen würde Vorteile nur für die Gastronomen bringen, die öffentliche Flächen nutzen. Alle Gastronomen, die privat gepachtete oder im Eigentum stehende Flächen für die Außengastronomie nutzen, haben keine Vorteile. Andere Gewerbetreibende, die ebenfalls aufgrund von Vorgaben ihre Geschäfte geschlossen halten mussten, gehen ebenfalls leer aus..

 

Es ist daher gerechter, eine Lösung umzusetzen, bei der alle betroffenen Gewerbetreibenden die Chance haben, davon zu profitieren.

 

Mit den besten Grüßen

 

Michael Trawitzki

Fraktionsvorsitzender