FDP Kelkheim gegen Wassergängelungsverordnnung des Bürgermeisters

Die FDP Kelkheim hat im Haupt- und Finanzausschuss mit sachlicher Argumentation und mit einem dezidierten Vortrag gegen die Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkung des Wasserverbrauchs bei Notständen in der Wasserversorgung im Stadtgebiet der Stadt Kelkheim/Taunus gegen die Stimmen von UKW, SPD und der Freien Wähler gestimmt.

Es ist seit drei Jahren bekannt, dass es gerade auch durch die Entwicklung der Baugebiete in Ruppertshain (Sonnenhang) und Eppenhain (hintere Rossertstraße) in den Bergdörfern zu erheblichen Mehrbelastungen für das örtliche Wassernetz kommt, aber auch im Stadtgebiet Kelkheim kommt es immer wieder zu Wasserknappheit. Dies wird bereits in der Studie Situationsanalyse zur Wasserversorgung in der Rhein-Main-Region (Juli 2016) deutlich und klar beschrieben. In den letzten 20 Jahren wurden von den Personen in Haushalten 18% Wasser eingespart. Durch die Bautätigkeit und Verdichtung der Baugebiete kommt es laut Analyse weiterhin zu einer Steigerung des Wasserverbrauchs von 10% pro Person.

Es ist eine grüne Mär, dass die Knappheit des Wassers lediglich auf Gartenbewässerung und die angeblichen Pool-Befüllungen zurückzuführen ist. Kein verantwortlicher Garten- und Hauseigentümer geht mit dem knappen Gut Wasser unkontrolliert verschwenderisch um. Viele der Gartenbesitzer haben in den letzten zwei Jahren mit großen Regenwasserzisternen nachgerüstet und haben in dem Bereich erheblich investiert.

Die Verwaltung, namentlich der Vorsitzende des Magistrates Bürgermeister Albrecht Kündiger (UKW), hat die Sache nicht im Griff und laviert seit Februar 2017 unkontrolliert herum. Bereits im Februar 2017 wies die SPD namentlich Prof. Dr. Schmidt-Böcking auf die Probleme umfangreich hin. Dabei ist die Wasserversorgung eine Kernaufgabe der Städte und Gemeinden im Gegensatz zu den fehlinvestierten Millionen seitens der Stadt in eine teure GmbH & Co. KG zur Betreibung des maroden Stromnetzes.

So ist in den letzten drei Jahren lediglich der Wasserbehälter Gundelhardt ertüchtigt und ausgebaut worden, damit enden die Maßnahmen, bis auf eine weitere beauftragte Spülung. Vom weiteren Ausbau der Vernetzung der Hochdruckbehälter gerade in Eppenhain, Ruppertshain und Fischbach wurde sich seitens Kündigers ausgeschwiegen. Eine konkrete Liste mit begonnenen Baumaßnahmen in diesem Bereich wurde trotz mehrfacher Anforderung bis heute nicht von dem Bürgermeister Kündiger vorgelegt.

Diese Maßnahme ist nicht im Ansatz ausreichend, so die FDP Kelkheim. Im zuständigen Ausschuss sind umfangreiche Vorschläge der Stadtverordneten Schmidt-Böcking und Falk gemacht worden, gerade der Knappheit in den Bergdörfern, die durch Zuzug, Teilung und Bebauung der großen Grundstücke mehr Einwohner begründet sind, zu begegnen.

So sollte auf Vorschlag die Möglichkeit der Aktivierung der alten Leitung von Ehlhalten nach Eppenhain, die ca. 1960 von dem damaligen Bürgermeister der Gemeinde Rossert, Gerhard Lehner, gebaut worden ist, geprüft werden und weiterhin eine Leitung von 300-400 m in der Eppsteiner Straße vom Brunnen der Stadt Eppstein (an der B455) zugehörig nach Fischbach geprüft werden. Weiterhin waren der Stadt viele ungenutzte Quellen und alte Brunnen, die bei einer Begehung gezeigt wurden, nicht bekannt oder waren teilweise in Vergessenheit geraten.

Eine der wichtigsten Leitungen ist die von Fischbach Friedhof nach Ruppertshain an dem Hochdruckbehälter am Landsgraben 1 (als Notleitung 2018 provisorisch errichtet) und eine weitere Leitung vom Hochdruckbehälter Landsgraben 1 zum Hochdruckbehälter Richtung Schlossborn und eine Leitung vom Hochdruckbehälter Schlossborn (zu Kelkheim gehörig) zum Hochdruckbehälter Atzelberg. Ebenfalls die Einbindung und Anbindung der verschiedenen Quellen und Brunnen der Creativ Concept Zauberberg (CCZ), das sogenannte Nitzling-Wasser, ist nicht oder nur unzureichend erfolgt. All diese beschriebenen Maßnahmen sind trotz der in den Haushalten 2017, 2018 und 2020 um jedes Jahr einen siebenstelligen Betrag durch die Stadtverordneten erhöhten Haushaltsmittel nicht oder nur unzureichend vorangetrieben worden.

All diese Maßnahmen sind jedoch notwendig, um die gesetzliche Vorgabe nach der Löschwasserreserve in den Behältern einzuhalten. Hier, so Patrick Falk, ist eine Vernetzung nicht nur der eigenen Brunnen und Behälter notwendig, sondern auch die interkommunale Zusammenarbeit im Trinkwasserbereich mit anderen Städten und Gemeinden, wie beispielsweise bereits beim Abwasser im Schwarzbach Abwasserverband Main-Taunus.

Bevor all diese notwendigen Maßnahmen zur Abwehr einer Wasserknappheit und vor allem der Ressourcenertüchtigung nicht erfolgt sind, hält die FDP Kelkheim eine Verordnung, die die Bewässerung des Gartens sowie den Umgang mit der knappen Ressource Wasser behördlich regelt, unausgegoren und derzeit für absolut unnötig.

 

Auch wird nicht definiert, unter welchen Voraussetzungen der Wassernotstand wieder zurückgenommen wird. Es gibt keine eindeutige Regelung, welcher Verstoß zu welchem Bußgeld führt und somit obliegt eine Festsetzung der Höhe des Bußgeldes dem Bürgermeisters Kündiger nach Grüner Gutsherrenart.

Diese Verordnung dient dazu, das eigene Versagen zu kaschieren, die Nichterfüllung notwendiger Aufgaben zu vertuschen und Kritiker mit einem Bußgeld von 5.000,00 € zum Schweigen zu bringen.

 

FDP Stadtverband Kelkheim (Taunus